Landratsamt lehnt Parkplatzmarkierung in der Hauptstraße ab

Im östlichen Bereich der Hauptstraße (Bereich Post/Adler) wird stark auf der Fahrbahn geparkt. Verwaltung und Gemeinderat werden immer wieder darauf angesprochen.

Die Verwaltung hat deshalb in Abstimmung mit dem Gemeinderat beim zuständigen Landratsamt (Straßenverkehrsbehörde) eine beidseitig wechselseitige Markierung von Parkplätzen in der Hauptstraße beantragt/vorgeschlagen. Damit hätte der Verkehrsfluss verbessert und gleichzeitig der Parkraum in der Hauptstraße besser geordnet werden können. Die angedachte Positionierung der Parkplätze wurde in einem öffentlichen Vor-Ort-Termin mit vielen Anwohnern besprochen und eine entsprechende Skizze erarbeitet. Diese Skizze wurde der Straßenverkehrsbehörde als Antrag vorgelegt.
 
Die Straßenverkehrsbehörde hat nun in Abstimmung mit der Polizei abschließend mitgeteilt, dass eine Markierung dort nicht angeordnet wird. Hierfür bestehe keine Veranlassung und kein juristischer Anspruch. Ergänzend wurde die Gemeinde vom Landratsamt informiert, dass Anwohner dort auch (gilt aber generell) ihre eigene Hofeinfahrt nicht zuparken dürfen. Die Gemeinde könne dies (sofern die Kapazität besteht) auch mittels GVD (Gemeindevollzugsdienst) überwachen.
 
Insofern wurde der gestellte Antrag auf Markierung von Parkplätzen der Gemeinde somit abgelehnt. Die Gemeinde bittet um Verständnis, aber die Zuständigkeit für die Entscheidung liegt eindeutig beim Landratsamt Ortenaukreis.
 

(Erstellt am 11. Dezember 2023)

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