Die Gemeinde Ringsheim erhebt seit 01.01.2019 eine Übernachtungssteuer.
Befreit von der Besteuerung sind Übernachtungen, wenn sie ausschließlich einem beruflichen/betrieblichen Zweck dienen.
Die Einnahmen aus der Übernachtungssteuer sollen für die touristische Infrastruktur, die Ortsbildgestaltung und Marketingmaßnahmen sowie Veranstaltungen verwendet werden.
Übernachtungssteuersatzung (2,551 MB)
Anzeige Übernachtungssteuer (47,3 KB)
Steueranmeldung Übernachtungssteuer (53,1 KB)
Eigenbescheinigung Übernachtungssteuer (48,5 KB)
Arbeitgeberbescheinigung Übernachtungssteuer (47,2 KB)
Eigenbescheinigung Übernachtungssteuer englisch (43,8 KB)
Eigenbescheinigung Übernachtungssteuer französisch (41,9 KB)
Arbeitgeberbescheinigung Übernachtungssteuer englisch (47 KB)
Arbeitgeberbescheinigung Übernachtungssteuer französisch (47,8 KB)
Kontakt
Andreas Marre
Kämmerer
Gebäude
Rathaus, Obergeschoss
Raum
Zimmer 7