Die Gemeinde Ringsheim erhebt seit 01.01.2019 eine Übernachtungssteuer.

Befreit von der Besteuerung sind Übernachtungen, wenn sie ausschließlich einem beruflichen/betrieblichen Zweck dienen.
Die Einnahmen aus der Übernachtungssteuer sollen für die touristische Infrastruktur, die Ortsbildgestaltung und Marketingmaßnahmen sowie Veranstaltungen verwendet werden.

Übernachtungssteuersatzung (2,551 MB)

Anzeige Übernachtungssteuer (47,3 KB)
Steueranmeldung Übernachtungssteuer (53,1 KB)
Eigenbescheinigung Übernachtungssteuer (48,5 KB)
Arbeitgeberbescheinigung Übernachtungssteuer (47,2 KB)

Eigenbescheinigung Übernachtungssteuer englisch (43,8 KB)
Eigenbescheinigung Übernachtungssteuer französisch (41,9 KB)

Arbeitgeberbescheinigung Übernachtungssteuer englisch (47 KB)
Arbeitgeberbescheinigung Übernachtungssteuer französisch (47,8 KB)

Kontakt

Andreas Marre

Kämmerer

Rathausplatz 1
77975 Ringsheim
Telefon 07822 8939 14
Fax 07822 8939 12
Gebäude Rathaus, Obergeschoss
Raum Zimmer 7

Gemeinde Ringsheim

Rathausplatz 1
77975 Ringsheim

  07822-8939-0
  07822-8939-12

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 16:00 - 18:00 Uhr