Friedhof
Der Ringsheimer Friedhof liegt direkt im Dorfzentrum rund um die katholische Pfarrkirche St. Johannes Baptist am Rathausplatz. Unmittelbar daneben ist auch die kommunale Einsegnungshalle, die Denkmäler für die Gefallenen verschiedener Kriege (1. und 2. Weltkrieg sowie deutsch-franz. Krieg 1871), ein Grabmal für den aus Ringsheim deportierten jüdischen Mitbürger Ludwig Heilbronn sowie die Grabsteine früherer Ringsheimer katholischer Pfarrer.
Vielfältige und moderne Bestattungsmöglichkeiten werden auf dem Friedhof angeboten.
Im Jahr 2018 wurde die Westseite komplett umgebaut und völlig neu gestaltet.
Bestattungsformen in Ringsheim
- Einfach- und Doppelgräber /Erdbestattungen
Es handelt sich um Wahlgräber (Doppelgräber/Einfachgräber mit Tieferlegung).
Bei den Doppelgräbern besteht die Möglichkeit neben einander und tiefergelegt bestattet zu werden, das heißt es sind vier Bestattungen in einem Grab möglich. - Einfachgräber/Erdbestattungen
Es handelt sich um Wahlgräber (Einfachgräber mit Tieferlegung). - Urnenerdgräber
Die Urne wird in der Erde beigesetzt.
Es handelt sich um Wahlgräber für 2 Bestattungen. - Urnenwand
Die Urne wird in eine Kammer in der Urnenwand gestellt
Es handelt sich um Wahlgräber (Urnenkammer für 2 Bestattungen).
Es besteht die Möglichkeit, Grabschmuck oder Blumen direkt vor der Wand abzulegen. - Urnenstelen
Es handelt sich um Wahlgräber (Urnenkammer für 2 Bestattungen).
Es besteht die Möglichkeit, Grabschmuck oder Blumen im nebenliegenden Regal abzulegen. - Urnenrasengräber
Es handelt sich um Wahlgräber (Grabplatz für 2 Urnenerdbestattungen).
Es besteht kein Pflegeaufwand, da Gemeindearbeiter die vorhandene Fläche mähen.
Grabschmuck oder Blumen dürfen nicht abgelegt werden.
Die Errichtung eines Grabmales ist zulässig. Fundament muss selbst mit beauftragt werden. - Rasenerdgräber
Es handelt sich um Wahlgräber (Grabplatz für 2 Erdbestattungen).
Es besteht kein Pflegeaufwand, da Gemeindearbeiter die vorhandene Fläche mähen.
Grabschmuck oder Blumen dürfen nicht abgelegt werden.
Die Errichtung eines Grabmales ist zulässig. - Urnengarten
Es handelt sich um Wahlgräber (Grabplatz für 2 Urnenerdbestattungen).
Es besteht kein Pflegeaufwand, da die Fläche von Gemeindearbeitern gepflegt wird.
Es besteht die Möglichkeit Grabschmuck oder Blumen auf dem Sandsteinring abzulegen.
Die Beschriftung der vorhandenen „Blätter“ wird vom Nutzungsberechtigten selbst beauftragt.
Für alle Bestattungsformen gilt: Wenn ausnahmsweise nur eine alleinstehende Person bestattet wird, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit der Zubestattung oder der Verlängerung.