Sie sind verheiratet.
Einen Ehenamen können Sie auch nach der Eheschließung festlegen.
Es gibt dafür keine Frist.
Möglich ist auch, den Namen aus einer früheren Ehe, gegebenenfalls einschließlich eines Begleitnamens, zum Ehenamen zu bestimmen.
Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern. Häufig führen die Eltern unterschiedliche Namen. Welche Namensbestimmungen möglich sind, entnehmen Sie bitte den Hinweisen zu "Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden".
Tipp: Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind außerdem Besonderheiten zu beachten, etwa
- bei der Namensführung von ausländischen Ehepaaren oder,
- wenn vor der Eheschließung gemeinsame Kinder geboren wurden.
Es ist auch möglich, eine geschlechtsangepasste Form des Ehenamens nach sorbischer Tradition und ausländischen Rechtsordnungen zu bestimmen.
Lassen Sie sich gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten.