Weitgehendes Verbot neuer Ferienwohnungen
In Ringsheim ist es in vielen Gebieten/Bereichen aufgrund verschiedenster Gemeinderatsbeschlüsse und entsprechender Bebauungspläne/Bebauungsplanverfahren mittlerweile verboten, neue Ferienwohnung/en zu eröffnen/zu betreiben. Hierauf weist die Gemeindeverwaltung erneut hin. Insbesondere gilt dies für viele Wohngebiete im Ort.
Gründe hierfür sind fehlende Wohnungen/Mietwohnungen, die Beeinträchtigung von Nachbarn mit Lärm, die Sicherung der Wohnqualität in den Wohngebieten, die Regelung der Tourismusströme sowie Park- und Verkehrsproblematiken.
Sollten Sie eine Ferienwohnung eröffnen/betreiben wollen, erkundigen Sie sich bitte zuvor dringend beim Bauamt der Gemeinde Ringsheim, bauamt@ringsheim.de, ob eine Ferienwohnung auf Ihrem Grundstück überhaupt zulässig ist.
Gleichzeitig ist dann auch eine Gewerbeanmeldung sowie eine Anmeldung zur Übernachtungssteuer, jeweils bei der Gemeinde Ringsheim, nötig.
Ansonsten drohen Ihnen ein kostenpflichtiges Verwaltungsverfahren und unnötige Kosten (z.B. durch Möblierung der Wohnung die später nicht mehr genutzt werden kann) was im Vorfeld schon vermieden werden kann.
Ihre
Gemeindeverwaltung Ringsheim