Wahlen

Kommunalwahl 09. Juni 2024

Die nächste Kommunalwahl findet am 09. Juni 2024 statt. 

Kommunalpolitik findet direkt vor Ort, vor der eigenen Haustür statt. 
Denn bereits der Bürgersteig, die Kita, die Schule oder die Sporthalle sind kommunale Angelegenheiten. In der Kommunalpolitik fallen wichtige Entscheidungen, die das alltägliche Leben der Menschen bestimmen. Die Gemeinden sind in großen Teilen zuständig für ihre Versorgung. Das Rathaus mit Bürgermeister und Gemeinderat ist das Zentrum der Verwaltung und der Politik in der Gemeinde.
Kommunalwahlen sind das Herzstück der Mitbestimmung. Sie wählen den Gemeinderat. Somit bestimmen Sie, wer in Ringsheim mitwirkt und mitbestimmt. Ihre Stimme hat hier quasi eine direkte Auswirkung auf das, was in unserem Ort passiert. Natürlich können Sie sich auch selbst zur Wahl aufstellen.

Was ist das Besondere an Kommunalwahlen?
Kommunalwahlen unterscheiden sich von den anderen Wahlen vor allem darin, dass hier das Persönlichkeitsprinzip in Reinform praktiziert werden kann. Die Auswahl erfolgt auch kandidaten- und nicht nur parteiorientiert. Gewählt werden vor allem diejenigen, die man kennt und die in der Gemeinde verwurzelt sind. Dies gilt vor allem in kleinen Städten und Gemeinden. Der „reine“ Parteipolitiker ist weniger gefragt.

Wer darf wählen?
Das aktive Wahlrecht haben alle Deutschen sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer Gemeinde oder einem Landkreis haben, dürfen ebenfalls wählen.

Wie gewählt werden kann. 
Wählbar sind alle Personen, die am Wahltag
· die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen.
· 16 Jahre alt sind (diese Altersgrenze ist neu und gilt erst­mals bei der Kommunalwahl 2024, bisher lag das Mindestalter bei 18 Jahren).
·  mindestens drei Monaten in der betreffenden Gemeinde oder im Landkreis wohnen oder nach einem früheren Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückgezogen sind.
·  nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden. 

Um wählbar zu sein, müssen sämtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Eine Altersgrenze, bis wann man für den Kreistag, den Gemeinde- oder Ortschaftsrat kandidieren kann, gibt es nicht. Auch die Zahl der Wahlperio­den ist nicht begrenzt.

Was macht der Gemeinderat?
Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerschaft. Er ist das „Hauptorgan der Gemeinde“, so steht es in der Gemeindeordnung (§ 24,1 Satz 1).
Er „legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist“ (Gemeindeordnung §24,1 Satz 2). Dem Gemeinderat obliegt zudem die Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre.
Was macht der Gemeinderat? Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten hat der Gemeinderat? Wer sitzt im Gemeinderat und wie arbeitet das Gremium? 

Die Aufgaben im Überblick
· Aufstellung des Haushaltsplans der Gemeinde
· Satzungsrecht-, Planungs- und Personalhoheit
· Kontrolle der Gemeindeverwaltung
· Kontrolle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

Mehr Informationen zum Gemeinderat Ringsheim finden Sie hier.
Viele weitere nützliche Informationen zum Gemeinderat finden Sie auch hier. 

Europawahl 09. Juni 2024

Die nächste Europawahl findet am 09. Juni 2024 statt. 

Warum sind Europawahlen wichtig?
Die Europawahlen sind eine der größten demokratischen Wahlen der Welt!
Alle 5 Jahre wählen die Wähler über 700 Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Sie vertreten!
Sobald sie gewählt sind, bilden sie Fraktionen auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen.
EU-Bürger können wählen und sich zur Wahl stellen, in ihrem eigenen Land oder in dem EU-Land, in dem sie leben.

Ihre Stimme entscheidet darüber, wie das Parlament über die Dinge entscheidet, die wichtig sind:
Wirtschaft, Energie und Klima, Europas Platz in der Welt.

Mit Ihrer Stimmabgabe verschaffen Sie sich Gehör und sind behilflich, das nächste Europäische Parlament zu wählen und Sie entscheiden über Ihre Zukunft!

Was ist das Europäische Parlament?
Es ist das einzige EU-Organ, das direkt vom Volk gewählt wird!
Alle 5 Jahre wählen die Wähler über 700 Mitglieder – oder MdEP - , um fast 450 Millionen Europäer zu vertreten.
Mitglieder des Europäischen Parlaments arbeiten in Ihrem Namen, debattieren, gestalten und verabschieden Gesetze zu Themen, die für unser tägliches Leben zentral sind.
Das Parlament verteidigt Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU und fördert Demokratie und Menschenrechte in der ganzen Welt.
Es wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission und stellt sicher, dass die EU-Institutionen ihre Arbeit richtig machen.
Die MdEP entscheiden, wie das Geld der EU ausgegeben wird und genehmigen den EU-Haushalt.
Das Europäische Parlament ist Ihre Verbindung zu den Entscheidungen, die wichtig sind!

Wer kandidiert?
Parteien und sonstige politische Vereinigungen können Wahlvorschläge einreichen. Als Einzelperson kann man bei der Europawahl nicht kandidieren.

Welche Parteien kann ich wählen?
Parteien und sonstige politische Vereinigungen können Wahlvorschläge einreichen. Die Wahlvorschläge in Form von Listen für ein Land bzw. einer gemeinsamen Liste für alle Länder müssen bis Montag, den 18. März 2024, 18.00 Uhr (83. Tag vor der Wahl), bei der Bundeswahlleiterin eingereicht werden. Der Bundeswahlausschuss entscheidet dann, welche Wahlvorschläge zugelassen werden. Die Bundeswahlleiterin muss die zugelassenen Listen für einzelne Länder bzw. gemeinsamen Listen für alle Länder bis spätestens Montag, den 22. April 2024 (48. Tag vor der Wahl), veröffentlichen.

Wer darf wählen?
· In Deutschland ist wahlberechtigt, wer
· das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein)
· über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt
· in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält
· sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Viele weitere nützliche Informationen zur Europawahl finden Sie auch hier. 

Bekanntmachungen

Briefwahlantrag

Informationen zum Briefwahlantrag finden Sie in Kürze hier. 

"Einfach wählen gehen"

Kontakt

Helena Gutbrod

Hauptamtsleiterin

Rathausplatz 1
77975 Ringsheim
Telefon 07822 8939 13
Fax 07822 8939 12
Gebäude Rathaus, Erdgeschoss
Raum Zimmer 2

Gemeinde Ringsheim

Rathausplatz 1
77975 Ringsheim

  07822-8939-0
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Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 16:00 - 18:00 Uhr