Dienstleistungen A-Z

Sie möchten einen Hund an­mel­den, brau­chen einen neuen Rei­se­pass, möchten bauen oder evtl. hei­ra­ten?
Dies und vieles mehr kön­nen Sie bei uns auf dem Rat­haus tun. Nach­ste­hen­de In­for­ma­tio­nen hel­fen Ihnen bei der Ori­en­tie­rung.
Spre­chen Sie uns an, wir sind gern für Sie da!

Service & Dienstleistungs-A-Z  Ihrer Gemeindeverwaltung

Leistungen

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Zuständige Stelle

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
  • Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG):

  • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk

26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Informationen zu allen Dienstleistungen

Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art und von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Gemeinde Ringsheim

Rathausplatz 1
77975 Ringsheim

  07822-8939-0
  07822-8939-12

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 16:00 - 18:00 Uhr