Gemeinderat legt Grundsteuer-Hebesätze für 2025 fest
Grundsteuer A = 300 v.H, Grundsteuer B = 220 v.H.
Nochmalige Überprüfung im 2. Halbjahr 2025
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung die neuen Grundsteuer-Hebesätze festgelegt. Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) beträgt der Hebesatz 300 v.H., für bebaute Grundstücke / Bauplätze (Grundsteuer B) beträgt der Hebesatz 220 v.H.
Die Gemeinde bewegt sich damit innerhalb der vom Land veröffentlichten Transparenzregister-Bandbreite.
Auf einen Wert oberhalb der Bandbreite, wie in anderen Kommunen derzeit diskutiert, wurde trotz enorm steigender Zahlungen an den Landkreis (Kreisumlage), Kostensteigerungen bei der Kinderbetreuung (Schule u. Kita) oder der Amtsblatt-Verteilung und sich eintrübenden Wirtschaftsaussichten (und damit Steueraussichten) zunächst verzichtet.
Baden-Württemberg hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Basis für die Grundsteuer landesweit völlig neu geregelt und ist dabei von Regelungen anderer Bundesländer stark abgewichen. Gleichzeitig hat die Politik in Bund und Ländern versprochen, dass die Gemeinden durch die Neuregelungen insgesamt nicht mehr Steuern einnehmen sollen als bisher, aber auch nicht weniger („Aufkommensneutralität“ in der Gemeinde insgesamt). Deshalb hat das Land BW eine Berechnung für jede Gemeinde gemacht und diese im „Transparenzregister“ veröffentlicht.
Bürgermeister Pascal Weber in der Gemeinderatssitzung dazu: „Städte- und Gemeindetag haben das haben das Transparenzregister stets kritisiert. Es soll Bürgern zeigen, in welcher Hebesatz-Bandbreite eine gemeindeweite Aufkommensneutralität für die Gemeinden erreicht wird. Die Werte dort beziehen sich allerdings auf alte Zahlen und noch nicht vollständig eingegangene Messbescheide des Finanzamtes. Deshalb sind die Werte wohl falsch und voraussichtlich deutlich zu niedrig. Dennoch hat sich Ringsheim dafür entschieden, innerhalb der Bandbreite zu bleiben um das Zeichen zu setzen, dass man keine Steuererhöhung „durch die Hintertür“ möchte“, sagte. „Es wird allerdings zu deutlichen Verschiebungen innerhalb der Steuerzahler kommen.“
Gleichzeitig kündigte Bürgermeister Pascal Weber in der Gemeinderatssitzung eine Überprüfung der Aufkommensneutralität für Mitte/Ende 2025 an. „Wir wollen sehen, ob es wirklich zu einer Aufkommensneutralität für uns gekommen ist. Wenn dies nicht der Fall ist, werden/müssen wir den Hebesatz zum Jahr 2026 entsprechend anpassen.“
Einzige Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer in BW sind künftig die Grundstücksgröße sowie der Bodenrichtwert, die mit den geltenden Hebesätzen der einzelnen Gemeinde multipliziert werden müssen, um auf den neuen Betrag der Grundsteuer zu kommen. Diese neue Grundsteuer gilt ab dem 01.01.2025. Also für jeden zum selbst errechnen:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz neue Grundsteuer
(haben Sie vom Finanzamt erhalten) (300 v.H oder 220 v.H.) = ab 2025
100
(Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz geteilt durch 100 ist gleich neue Grundsteuer)
Aufgrund der veränderten Grundlage kommt es (trotz angestrebter Aufkommensneutralität für die Gemeinde insgesamt) innerhalb der Steuerpflichtigen zu großen Veränderungen.
Dies wurde durch die Politik in Baden-Württemberg so gewollt.
Bürger/-innen mit großen Wohngrundstücken in neueren Wohngebieten oder Eigentümer/innen von unbebauten Bauplätzen werden (egal welchen Wert / welche Größe / welches Alter das Wohnhaus hat) deutlich mehr bezahlen müssen. Für Eigentümer/-innen kleiner, bewohnter Grundstücke, Gewerbegrundstücke oder große Mehrfamilienhäuser wird die Grundsteuer dagegen tendenziell sinken.
Die Gemeinde Ringheim betont, dass die Neuregelung der Grundsteuer nicht in der Entscheidung der Gemeinde liegt / lag, sondern dass dies durch richterliche Rechtsprechung und neue Rechtssetzung des Landes Baden-Württemberg so ist.
Die Gemeindeverwaltung wird nun auf Basis der beschlossenen Hebesätze die Grundsteuer-Bescheide erarbeiten. Diese sollen im Januar/Februar dann an alle Grundstückseigentümer/-innen verschickt werden.
Die Gemeinde bittet, im Vorfeld von Nachfragen zur Höhe der Grundsteuer im Einzelfall abzusehen. Gerne können Sie sich im neuen Jahr mit Rückfragen an das Rathaus, Frau Vogele, wenden, wenn Sie Ihren Bescheid vom Rathaus erhalten haben.
Ihre
Gemeindeverwaltung
- Hebesatzung ab 01.01.2025 (446,6 KB)